Teilnahmevertrag
Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jedermann anschließen, sofern für die jeweilige Woche keine Teilnahmebeschränkung nach Anzahl, Alter oder Geschlecht angegeben ist. Mit dem Zustandekommen des Teilnahmevertrages erkennen die Teilnehmer an, dass die Freizeit nach Form und Inhalt dem christlichen Glauben entsprechend konzipiert ist. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie den Weisungen der verantwortlichen Leitung nachkommen.
Haftung
Bei Schäden durch selbstständige Unternehmungen und Nichtbefolgung haften die Erziehungsberechtigten.
Die Christliche Brüdergemeinde Fulda Kohlhaus e.V. tritt alle evtl. entstehenden Haftungsansprüche an die Teilnehmer ab.
Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Dies gilt auch bei telefonischer Voranmeldung, für die eine schriftliche Anmeldung nachzureichen ist. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Anmeldung vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.
Rücktritt
Treten Teilnehmer von der Freizeit ohne Abmeldung zurück, so kann der Freizeitbetrag nicht zurück erstattet werden.
Durch die Teilnahme wird bestätigt, dass Bilder von der Sommerfreizeit, auf denen mein Kind zu sehen ist, im Gemeindebrief oder auf der Homepage der Christlichen Brüdergemeinde Kohlhaus e.V. veröffentlicht werden dürfen. Falls Sie dies nicht wünschen, bitten wir um eine kurze Mitteilung.
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung werden die Freizeitbedingungen anerkannt.